WTS Translations

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente?
Dann können wir von WTS Translations Ihnen helfen
diese in die gewünschte Sprache zu übersetzen.

Weitere Informationen

Beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente

Ihr Echtheitszertifikat für amtliche Dokumente und Urkunden

Ob Geburtsurkunde, Führerschein, Zeugnis, Vertrag oder Gerichtsurteil: Für eine Vielzahl von Dokumenten und Urkunden fordert der Gesetzgeber eine so genannte beglaubigte Übersetzung. Oftmals werden beglaubigte Übersetzungen auch als amtliche Übersetzungen bezeichnet, da diese zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder einem Notar benötigt werden. Das besondere an einer beglaubigten Übersetzung ist, dass die Inhalte dieser Übersetzung nicht nur übersetzt, sondern zugleich auch als echt bestätigt werden. Beglaubigte Übersetzungen sind demnach wie Echtheitszertifikate einzustufen – inklusive rechtverbindlicher Unterschrift, dem jeweiligen Dienstsiegel auf jeder Seite des Dokuments und dem so genannten Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk bestätigt, dass die beglaubigte Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt, dass sie vollständig und richtig ist.

Alle Sprachen – beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage weltweit

Mit WTS-Translations an Ihrer Seite wird Ihre beglaubigte Übersetzung zum amtlichen Dokument – inklusive Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift. Seit mehr als 10 Jahren fertigen unsere von dem jeweils zuständigen Landes- oder Oberlandesgericht vereidigten bzw. ermächtigen Diplom-Übersetzer von allen Sprachen in alle Sprachen hochwertige beglaubigte Übersetzungen für Sie an. Zuverlässig, direkt und persönlich helfen wir Ihnen durch eine ordnungsgemäße amtlich beglaubigte Übersetzung, Ihre Behördengänge, Bewerbungen und juristischen Belange korrekt und zeitnah zu erledigen – weltweit.

Unser Angebot für amtlich beglaubigte Übersetzungen

Zur Vorlage bei öffentlichen Ämtern und Behörden sowie für geschäftliche und juristische Zwecke fertigen unsere vereidigten Übersetzer unter anderem folgende Schriftstücke als beglaubigte Übersetzung an:

  • Zeugnisse und Diplome
  • Verträge
  • Protokolle
  • Geburts-, Scheidungs-, Sterbe- und Heiratsurkunden
  • Personalausweise und Reisepässe
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Patentschriften
  • gerichtliche Urteile
  • medizinische Atteste
  • Zollbescheinigungen
  • Anwaltsschreiben/Klageschriften
  • Versicherungspolicen
  • Handelsregisterauszug

Schnell und einfach
in 3 Schritten zu Ihrer beglaubigten Übersetzung

Ob beglaubigte Übersetzung deutsch englisch, spanisch deutsch oder russisch: In der Regel benötigen wir für die Übersetzung einer Urkunde nur wenige Stunden. Aber auch umfangreichere amtliche Übersetzungen liefern wir Ihnen zeitnah. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir lediglich eine Kopie des Originaldokuments:

  • Kopieren Sie das zu übersetzende Dokument/Urkunde
  • Senden Sie uns diese Kopie als Scan per E-Mail oder per Fax an info(at)wts-translations.debzw. 032 12- 924 55 11
  • Prüfen Sie unseren maßgeschneiderten Kostenvoranschlag, den Sie umgehend erhalten
  • Senden Sie uns Ihre Auftragsbestätigung Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Post.

Fair und zuverlässig – die Kosten für Ihre beglaubigte Übersetzung

Die Kosten für amtliche Übersetzungen richten sich nach dem Umfang der zu übersetzenden Dokumente. Auch die jeweilige Kombination der Sprachen spielt eine Rolle bei der Kalkulation der Preise für eine beglaubigte Übersetzung. Um Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können, bitten wir Sie, uns bereits für das Angebot sämtlich zu übersetzenden Dokumente per E-Mail oder Fax an info(at)wts-translations.de bzw. 032 12 -924 55 11 zukommen zu lassen. Höchste Diskretion versteht sich auch hierbei ganz selbstverständlich. Ihr Vorteil: Sollten Sie unser Angebot annehmen, so haben wir die Dokumente bereits vorliegen und können umgehend mit der professionellen Übersetzung beginnen. So sparen Sie wertvolle Zeit – von Anfang an.

Sonderfall Apostille – die Übersetzung der Beurkundung Ihrer Urkunde

In besonderen Fällen muss die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde durch eine so genannte Apostille bestätigt und selbstverständlich übersetzt werden. Gerne übernehmen wir die ordnungsgemäße Übersetzung Ihrer Apostille für Sie – zuverlässig, präzise und schnell.

International von Bedeutung – die Überbeglaubigung

In einigen Ländern wird zur Vorlage ausgewählter Dokumente eine Überbeglaubigung verlangt. Eine Überbeglaubigung ist die offizielle Bestätigung des jeweils zuständigen Landes- oder Oberlandesgerichts, dass die vorliegende beglaubigte Übersetzung ein ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer vorgenommen hat. Gerne übernehmen wir das Prozedere einer Überbeglaubigung für Sie – erfahren, diskret und zeitnah.

Was bedeutet beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung hat im Unterschied zu einer einfachen oder nicht beglaubigten Übersetzung offiziellen Charakter und wird nur von vor Gericht vereidigten Übersetzern durchgeführt. Vereidigte Übersetzer verfügen über einen fachspezifischen Hochschulabschluss oder haben eine staatlich anerkannte Prüfung absolviert. Übersetzte Urkunden, Verträge, Zeugnisse, Ausweispapiere und gerichtliche Schreiben erhalten durch die Beglaubigung die Bestätigung, dass der Inhalt der Ursprungs- und Zielsprache übereinstimmen.

Bei WTS Translations erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Diplom-Übersetzern von allen Sprachen in alle Sprachen. Die Kosten für die Beglaubigung mit Stempel und Unterschrift sind im Preis für die Übersetzung bereits enthalten. DIe Anfertigung der beglaubigten Übersetzung durch WTS Translations erfolgt zeitnah.

Wie setzen sich die Kosten der beglaubigten Übersetzung zusammen?

Für die Berechnung der Kosten einer beglaubigten Übersetzung sind in Deutschland zwei Abrechnungsmodelle üblich: ein pauschaler Textpreis oder ein Zeilen- beziehungsweise Wortpreis. Die Gesamtkosten hängen von der Ursprungs- und Zielsprache, dem Volumen, der Textart sowie dem Schwierigkeitsgrad und bei einigen Anbietern auch vom gewünschten Liefertermin ab. Zeilenpreise liegen typischerweise in einem Bereich von 1,00 bis 2,00 Euro. Eine Beglaubigungsgebühr zwischen 5,00 und 20,00 Euro kann hinzukommen.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, eine professionelle Übersetzung zu einem attraktiven-Preis-Leistungs-Verhältnis bei WTS Translations zu kaufen. Sie erhalten vorab ein terminunabhängiges Festpreisangebot für eine Übersetzung durch Muttersprachler. Für beglaubigte Übersetzungen erheben wir keine Beglaubigungsgebühr.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen?

Nur gerichtlich beeidigte Übersetzer sind befugt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Sie übernehmen damit die Verantwortung für die Echtheit der Texte. Die Inhalte der Übersetzung werden nicht nur in eine andere Sprache übertragen, sondern auch als echt bestätigt.

Wenn Sie eine Beglaubigung für Unterschriften oder für deutschsprachige Unterlagen brauchen, können Sie diesen Akt bei einer Behörde vornehmen lassen. Auch befugte Personen, beispielsweise Notare, können Dokumente beglaubigen. Damit bürgen diese Personen rechtlich für die Echtheit des Dokuments. Sie übernehmen eine rechtserhebliche Verantwortung. Die Echtheit wird erst nach sorgfältiger Prüfung zugesichert.

Bei fremdsprachlichen Texten ist diese sorgfältige und rechtsverbindliche Prüfung der Echtheit nicht so einfach möglich. Weder Notare noch die Mitarbeiter einer Behörde können die Rechtssicherheit garantieren, und damit können sie die Übernahme der Verantwortung nicht leisten. Ohne fachsprachlichen Hintergrund lässt sich nicht immer erkennen, welche sprachlichen Feinheiten im Text enthalten sind. Genau diese sprachlichen Feinheiten können sich aber rechtlich sehr unterschiedlich auswirken.

Aus diesem Grund sind für die Beglaubigung von fremdsprachlichen Unterlagen ausschließlich die vom Gericht ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer zugelassen. Sie gelten als Vertrauenspersonen des Gesetzgebers, die neutral und rechtlich uneingeschränkt zuverlässig sind. In Deutschland gibt es strenge Prüfungen und Zulassungsvoraussetzungen für beglaubigte Übersetzer. Lediglich etwa 3 % aller professionellen Übersetzer sind öffentlich bestellt und beeidigt.

Bei WTS Translations erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen amtlicher Dokumente und Urkunden mit Echtheitszertifikat.