WTS Translations

Durch die zunehmende Verflechtung der weltweiten Märkte und der daraus resultierenden internationalen Tätigkeit vieler Unternehmen, müssen immer mehr kleinere und größere Projekte in verschiedene Sprachen übersetzt werden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Indem ein Kunde einen schriftlichen Auftrag an WTS Translations erteilt, erklärt sich dieser verbindlich mit nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Diese gelten ab dem 01.02.2007. 

1. Geltungsbereich

(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro (im Folgenden auch genannt Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Übersetzungsarbeiten und alle auf dieser Webseite angebotenen weiteren Sprachservices (Transkription, Dolmetschen, Korrekturlesen etc.) können ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. (2) Anderslautende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. 
 

2. Geheimhaltung & Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Inhalte, die für die Übersetzung zur Verfügung gestellten Dokumente sowie sämtliche Tatsachen, die dem Auftragnehmer zur Ausübung seiner weiteren Tätigkeit bekannt werden (Kundennamen, kundenspezifische Daten etc.), absolut vertraulich zu behandeln. 
(2) Nach Abschluss des Auftrags verbleiben alle Unterlagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, beim Auftragnehmer und werden unter Wahrung der Vertraulichkeit und datenschutzrechtlichen Bestimmungen drei Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Unterlagen vernichtet. 
 

3. Berechnungsgrundlage

(1) Dem Auftraggeber wird im Vorfeld von dem Übersetzungsbüro ein kostenloses und unverbindliches Pauschalangebot für die Übersetzungsarbeiten unterbreitet. Hierbei erfolgt die Berechnung anhand des Umfangs, Fachgebiets, vorliegenden Textformats sowie des Schwierigkeitsgrads. Bei Annahme des Angebots ist dieses für das Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber bindend. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sofern nach Beginn der Übersetzungsarbeit noch Änderungen durch den Auftraggeber am Originaltext vorgenommen werden, ein höheres Honorar zu berechnen, als im ursprünglichen Angebot angegeben. Dies wird mit dem Auftraggeber entsprechend vereinbart. 
(2) Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige Sprachdienstleistungen (Transkription, Korrekturarbeiten, Dolmetscherdienste, etc.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Auch hier kann das Übersetzungsbüro ein Pauschalangebot unterbreiten. 
(3) Amtlich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden werden auf Wunsch mit dem Bestätigungsvermerk und Unterschrift des Übersetzers versehen. Hierfür fallen keine extra Gebühren an. Bei bestätigten Übersetzungen wird dem Auftraggeber im Vorfeld ein Pauschalangebot unterbreitet. 
(4) Bei umfangreicheren Übersetzungsarbeiten oder bei einer längeren Zusammenarbeit können im Vorfeld zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Rahmenvereinbarungen getroffen werden. Diese sind nach Abschluss für beide Parteien bindend. 
(5) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig. 
(6) Der Auftraggeber kann bei umfangreicheren Übersetzungsarbeiten einen angemessenen Vorschuss verlangen. 
 

4. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer übersandte Angebot per Email oder in schriftlicher Form bestätigt hat.
(2) Ein Vertrag besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro Albert Herrmann, Thomasbühlstr. 13, 92648 Vohenstrauß. 
 

5. Zahlung & Fälligkeit

(1) Durch Zustandekommen eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind Honorarrechnungen für Aufträge jeglicher Art, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig.
(2) Die Übersendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form (E-Mail) oder auf Wunsch auf postalischem Wege. 
(3) Sofern aufgrund eines umfangreicheren Auftrags Teillieferungen vereinbart wurden, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung, es sei denn, es wurden anderslautende Absprachen vereinbart. Bei umfangreicheren Aufträgen mit längeren Lieferzeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen. 
(4) Gerät der Auftraggeber mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt, Zinsen in Höhe der allgemein geltenden rechtlichen Bestimmungen für Verzugszinsen zu berechnen. 
 

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Anzahl der Ausfertigungen, Layout, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Lieferung auf Datenträger etc.). Zudem stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen sowie Informationen (interne Terminologien, Abbildungen, Tabellen, Zeichnungen, betriebsinterne Abkürzungsformen etc.) rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, bei evtl. anfallenden Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. 
(2) Bei Übersetzungen, welche für den Druck, Massenmedien jeglicher Art oder für Filmproduktionen verwendet werden, überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig einen Korrekturabzug, so dass der Auftragnehmer evtl. Korrekturen vornehmen kann. 
(3) Verzögerungen bei der Lieferung einer Übersetzung, welche sich aus einer verzögerten Bereitstellung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers. 
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung des zu übersetzenden Textes und stellt sicher, dass dadurch keine Urheberrechte Dritter verletzt werden und eine Übersetzung der Texte angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei. 
 

7. Abnahme & Lieferung

(1) Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung der Übersetzung und nach Zusendung dieser zur Abnahme verpflichtet. 
(2) Eine Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird in der Regel verbindlich zugesagt. Kann der vereinbarte Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus nicht vom Auftraggeber zu vertretbaren Umständen (Betriebsstörungen, Unfall, Krankheit, Ausfall der Energieversorgung, Tod etc.) nicht eingehalten werden, so ist der Aufragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder vom Auftraggeber eine entsprechende Nachfrist zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. 
 

8. Ausführung & Mängelansprüche

(1) Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, werden die zur Verfügung gestellten Texte fachgerecht und sachgerecht sowie sinngemäß und grammatikalisch nach besten Wissen und Gewissen ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern vom Auftraggeber keine Unterlagen oder besondere Anweisungen beigefügt sind, in die allgemein übliche, den mittleren Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsindustrie des jeweiligen Sprachraums übersetzt. 
(2) Etwaige Reklamationen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
(3) Reklamiert der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Für Nachbesserungen hat der Auftraggeber gemäß BGB eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Macht der Auftraggeber keine Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung beim Auftragnehmer geltend, so gilt die Leistung als mängelfrei angenommen. 
(5) Mängel sind erhebliche Abweichungen vom Originaltext oder unrichtige Darstellungen des Sachverhalts. Stilistische Verbesserungen in der Übersetzung stellen keinen Mangel dar. Nicht als Mangel gelten darüber hinaus Fehler, die auf schlecht lesbare und unvollständige Textvorlagen oder falsche kundeneigene Terminologien zurück zu führen sind. 
(6) Behebt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht fristgerecht oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. 
 

9. Haftung

(1) Das Übersetzungsbüro sowie seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ein. 
(2) Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen (E-Mail-Versendung) oder durch Viren verursacht werden. Der Auftragnehmer trifft hierfür entsprechende Maßnahmen. 
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) gilt nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
(4) Das Übersetzungsbüro gibt keine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen. Dies kann nur übernommen werden, wenn der Auftraggeber diese Anforderungen ausdrücklich gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums hatte. Garantie- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 
 

10. Ausführung durch Dritte & Abwerbungsverbot

(1) Zur Ausübung aller Geschäfte darf sich der Auftragnehmer, sofern dies für erforderlich und zweckmäßig erachtet wird, der Hilfe Dritter bedienen. Der Auftragnehmer haftet nur für eine sorgfältige Auswahl. 
(2) Der Auftraggeber ist während der Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer verpflichtet, nicht mit dem entsprechenden Übersetzer direkt in Kontakt zu treten, es sei denn, dies wurde vom Auftragnehmer ausdrücklich genehmigt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber den Übersetzer nicht innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer abzuwerben. 
 

11. Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. 
 

12. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sich die Urheberrechte an der Übersetzung vor. 
 

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Diese gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. 
 

14. Anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Albert Herrmann, WTS Translations.
(2) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort
(3) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.