Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten
Fast jeder von uns hat evtl. schon einmal die Erfahrung gemacht, dass von Ämtern oder Behörden amtlich beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten gefordert werden.
Durch unser Netzwerk von allgemein beeidigten Übersetzern erstellen wir schnell und preiswert amtliche beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen in (fast) alle Sprachen und aus (fast) allen Sprachen ins Deutsche.
Für folgende Dokumente erstellen wir Ihnen amtlich beglaubigte Übersetzungen:
- Zeugnis und Diplom
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Personalausweis und Reisepaß
- Führerschein
- Scheidungsurkunde
- Führungszeugnis
- Ehefähigkeitsbescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Polizeiliche Protokolle
- Verträge
und alle anderen Dokumente, welche Sie übersetzen/beglaubigen lassen müssen.
Überbeglaubigung durch eine Apostille
In besonderen Fällen wird von den Ämtern als zusätzliche Beglaubigung eine sogenannte Apostille verlangt. Hierbei handelt es sich um eine Überbeglaubigung der bereits vorgenommenen Beglaubigung durch den Übersetzer. Diese könne wir Ihnen zusätzlich zu der normalen Übersetzung und Beglaubigung anbieten.
Um einen schnelle Überblick zu bekommen, welche Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen in den einzelnen Ländern gelten, finden Sie hier den Link zur Website des Auswärtigen Amts mit weiterführenden Informationen:
Auswärtiges Amt - Urkunden und Beglaubigungen
Kostenlose Angebotsanfrage:
Bitte zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches Angebot zu kontaktieren.
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> per E-Mail: info@wts-translations.de
> per Telefon: +49 (0) 9651 / 92 45 51 .